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Wer in die Zukunft investiert, braucht Sicherheit

30
Jan., 2022

Bems und Gomes: Förderrichtlinie für KfW-Förderung muss schnell neu geschrieben werden

Für viele Menschen, die einen Hausbau finanzieren oder einen Hausbau planen, war die Nachricht ein Schock. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden gestoppt. Grund ist der Ansturm auf die zum Ende des Monats auslaufende KfW-Förderstufe 55. Dieser Ansturm hatte die Mittel aus der Förderung bereits vollständig erschöpft.

„Uns erreichen viele Anfragen, insbesondere von Familien, die mit einem Hausbau in ihre Zukunft investieren wollen und jetzt verunsichert sind“, so die SPD-Landtagskandidaten Dominik Bems und Stevens Gomes. Die Sozialdemokraten kritisieren, dass die Förderrichtlinie nicht schon längst durch das Bundeswirtschaftsministerium überarbeitet wurde. „Es wären vielen Bürgerinnen und Bürgern schlaflose Nächte erspart geblieben, wenn die Förderrichtlinie unter Minister Altmaier überarbeitet worden wäre. Dass die Fördermittel nun nicht ausreichen würden, war abzusehen“, so Bems. Da die KfW-Förderung auch die Voraussetzung für den Zugang zu Krediten der NRW.Bank bedeute, entstünden bei vielen Betroffenen Finanzierunglücken von deutlich über 100.000 Euro. Mit dem KfW 55-Standard hatte man zudem einen Fehlanreiz gesetzt und einen Standard gefördert, der sich am Markt bereits durchgesetzt hatte und nicht zusätzlich zum Klimaschutz beitrage. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die BEG-Förderung von Einzelmaßen wie beispielsweise der Austausch der Heizung.

Bems und Gomes machen Hoffnung auf eine schnelle Schließung der Förderlücke. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesbauministerin Geywitz würden sich dafür einsetzen, dass die Förderrichtlinie durch das Bundeswirtschaftsministerium zeitnah neu geschrieben werden. „Ich möchte, dass die Förderung nach KfW-Standard 40 schnell wieder eingesetzt wird“, machte Gomes deutlich. Zudem sollen Regelungen für diejenigen getroffen werden, die bis zum 24. Januar eine Förderung nach KfW 55 beantragt haben oder bisher nur noch nicht beantragt haben, weil der Notartermin noch ausstand.

Auch für die Stadtentwicklung in der Region ist die KfW-Förderung entscheidend. „Die meisten Städte und Gemeinden vergeben Flächen für Wohnbebauungen fast ausschließlich nur, wenn mindestens nach der untersten KfW-Förderstufe gebaut wird“, sagte Dominik Bems. „Allein, um bei Flächenvergaben nicht in eine rechtliche Unsicherheit zu kommen, brauchen auch Städte und Gemeinden eine verlässliche Förderrichtlinie“, ergänzte Gomes abschließend.

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